Abschluss

Die Kunsttherapie-Ausbildung schließt mit einem Diplom ab.
Vorbedingung sind ein künstlerischer Abschluss auf inventiver Kunst-Ebene und
ein theoretischer Abschluss auf inventiver wissenschaftlicher Ebene.

Die Supervisions-Fortbildung schließt mit einer schriftlichen Abschlussarbeit,
in welcher das supervisorische Praktikum in Institutionen erläutert wird.

Wichtiges beim Abschließen der Ausbildung

Urheberrecht (Author's right)

Die Thesis ist die Verschriftlichung der Anwendung des kunsttherapeutischen Verfahrens: „Ganzheitliche Kunsttherapie“,
welches der Urheber Harald FRITZ [ab 2014: Harald FRITZ-IPSMILLER] ist.
Dieses Verfahren ist seit dem 3. Mai 2000 markenrechtlich geschützt.
Nicht nur das Wording „Ganzheitliche Kunsttherapie“ (dies bezieht sich auf den philosophischen Ansatz) ist somit geschützt,
sondern auch „Intermediale bzw. Intermodale Kunsttherapie“ (dies bezieht sich auf die Verwendung der Medien bzw. der Methoden).
Das „Inter- “ zeigt auf die ganzheitliche Philosophie in Bezug auf den Umgang mit Medien und Methoden.

Wenn bei den Homeworks Hinweise aus der Mitschrift verwendet werden können,
werden diese Notizen der Studierenden nicht in die Thesis eingebaut; da die Frage ist: „Wo steht dies?“
Diese Notizen während eines Vortrages werden hergenommen, um in der Transkription dann die Quelle zu suchen –
dies zum Urheberrecht bzw. Autorenrecht oder Author’s right!

Copyright

Zitate-Sicherheit: Laut Dr. jus. Michael KIEREIN vom Gesundheitsministerium ist die erste Auflage für uns: die Zitate-Sicherheit!

Die Arbeit an der Thesis unterscheidet sich von der Hausarbeit während der Studienjahre!
Es gilt die Transkription als Vorlage zu nehmen und aus dieser Quelle den einen Satz als Zitate-Satz oder mindestens 8 Zeilen als Zitate-Absatz zu kopieren – mit allen Rechtschreibfehler der Transkribierer bzw. Transkribiererinnen !!!

Dies zum Kopierrecht oder Copyright!

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