Künstlerischer Abschluss

Präsentation beim AKADEMIE FÜR KUNSTTHERAPIE-Event
– Die Ausstellung der künstlerischen Prüfungsarbeiten oder Prüfungs-Performances findet
jeweils im Juni um die Sommersonnenwende statt. Wenn man sich entschlossen hat, die
Abschlussarbeit Kunst zu präsentieren und zur künstlerischen Abschlussprüfung antreten
möchte, muss man sich vor dem Beginn des Ausbildungsjahres, in welchem man zur
Prüfung antreten will, mit allen erforderlichen Unterlagen anmelden.

– Bevor man sich anmelden kann, braucht man eine SupervisorIn auf Kunst (Liste im
Servicebereich) – dort wird auch dein Anmeldeformular unterzeichnet.
– Es wird empfohlen, dass die Kunstanforderung von 300 Stunden Kunst-Trainings mit
zumindest 90 Stunden bildnerische und 90 Stunden darstellende Trainings absolviert
wurden, da es bei dieser künstlerischen Abschlussprüfung um den Abschluss eines
Ausbildungsmoduls, des Moduls „Kunst“ geht. Eigentlich müsste angefordert werden, dass
alle 300 Stunden Kunsttrainings absolviert sein müssen. Wie gesagt, müssen in ISRAEL
schon vor Beginn der Kunsttherapie-Ausbildung 600 Stunden Kunsttraining absolviert
worden sein. Also ist die Anforderung von 180 Stunden Kunsttrainings von den insgesamt
300 Stunden vor der Kunst-Prüfung absolviert zu haben, wirklich nicht zuviel vorausgesetzt.

– Zur Erinnerung: Supervision Kunst begleitet 1-mal monatlich 1 Stunde auf das
Weiterkommen in der künstlerischen Kompetenz, bzw als KünstlerIn. (ist nicht Kunsttraining
– dieses sollte vorher und über den Prozess durch die bildnerischen und darstellenden
Kunsttrainings abgedeckt werden).

– Ein Teil der Kunst-Supervisionsbegleitung ist die Supervision zur künstlerischen
Abschlussarbeit, (die beim Event präsentiert wird). Man muss deshalb auch mindestens die
Hälfte der Stunden vor dem Eventtermin im Juni absolviert haben. Es ist nicht ratsam, einen
ganz neuen Zyklus in einem Medium für diese Abschlussarbeit zu beginnen, sondern die
erworbenen Kenntnisse durch die Kunsttrainings einzubeziehen. Bitte das
Ausgangsmedium bildnerisch oder darstellend angeben, sowie einen Titel (kann zum
Einreichzeitpunkt auch ein Arbeitstitel sein). Da die SupervisorIn das Formular auch
unterschreiben muss, kann es ja gleich in einer Supervisionsstunde ausgefüllt werden und
allfällige Fragen dort besprochen werden.

– Hintergründe der Umbenennung von Diplomarbeit auf Abschlussarbeit bzw.
Abschlussprüfung ergaben sich aus den fortschreitenden Einigungen der diversen Schulen
und Berufsverbände für „Kunsttherapien“. Der Dachverband (Vertretung der
Berufsverbände für Kunsttherapien) arbeitet an einer gemeinsamen Vorlage für ein
Berufsgesetz und die Schulleiter der verschiedenen Schulen arbeiten an einem
gemeinsamen Curriculum.

– In der Regel finden zwei Treffen mit allen künstlerischen Prüflingen statt. Eines nach dem
Anmeldetermin aller an der Ausstellung Beteiligten und ein zweites vor dem
Ausstellungsevent.

– Ist man in der Arbeit entgegen der Erwartung nicht soweit fortgeschritten, kann man die
Anmeldung bis zum nächsten Ausstellungsevent aufschieben.

– Bis zu dem Gesamtabschluss/Diplom für die Kunsttherapie-Ausbildung müssen alle 15
künstlerischen Supervisionsstunden absolviert worden sein. Termine für den
Abschlussevent der Ausbildung/Diplomvergabe werden auch für das jeweilige Jahr auf der
Homepage bekannt gegeben.

– Bis zur künstlerischen Abschlussprüfung müssen mindestens die Hälfte der KunstSupervisions-Stunden absolviert worden sein.
– Für die Ausstellung der künstlerischen Abschlussarbeit ist es nicht notwendig ganz neue
künstlerische Zyklen zu öffnen, man kann bei der Auseinandersetzung (z.B. man hat Kurse
während der Ausbildung besucht, arbeitet autodidaktisch,…) im Medium und bei der
Auseinandersetzung in der Kunst bleiben und daraus etwas für die künstlerische
Abschlussarbeit erarbeiten.

– Für die Abschlussarbeit sind das Werk (Bild, Bilder, Objekt, Bühnenauftritt…) und ein
schriftliches Paper (Legende) nötig. Es reicht eine Din A4 Seite, die den Prozess oder die
persönliche Auseinandersetzung, oder das Werkergebnis beschreibt. Diese kannst als
Legende in der Ausstellung der Arbeit zugefügt werden.
– Die Legende, bzw. das Paper wird mit der SupervisorIn abgesprochen.
– Die Kunstsupervision nach Ausstellung/Event befasst sich mit Nachbereitung oder
sonstigen Weiterkommen als KünstlerIn.

Portfolio:
Ein Portfolio ist eine Präsentationsmappe der künstlerischen Arbeiten oder Performances. Am
Ende der Ausbildung und im Zertifikationsverfahren stellt man solch ein Portfolio her. Damit
zeigt man, dass man als KunsttherapeutIn professionell mit Kunst umgehen und ein
ausreichendes Ouevre (Werkverzeichnis) und einen künstlerischen Lebenslauf aufweisen kann.
Ein Exemplar des Portfolios verbleibt in der Akademie.

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